| 4. Besondere Vorschriften für das Standschiessen
1.
Vor dem
Betreten des Schiessstandes
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1. Vor dem Betreten des Schiessstandes ist
Das Schützenhaus darf nicht mit umgelegtem Gewehrkolben betreten werden!
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2. Im Schiessstand
Schützen, Funktionäre und Hilfspersonal müssen während den Schiessübungen
ein Schalengehörschutzgerät tragen! |