4. Besondere Vorschriften für das Standschiessen

 

1. Vor dem Betreten des Schiessstandes
2.
Im Schiessstand

 



1. Vor dem Betreten des Schiessstandes ist

 
a
b
c
d
wird die PSK durchgeführt (das Magazin wird nicht mehr eingesetzt)
die Laufkontrolle durchzuführen (Lauf frei und entfettet)
die Seriefeuersperre eingeschaltet (weisser Punkt sichtbar) und gesichert
der Verschluss zu öffnen und mit dem Verschlusshalter zu blockieren.

Das Schützenhaus darf nicht mit umgelegtem Gewehrkolben betreten werden!



2. Im Schiessstand
 
a

b
 
c
 
d
ist das Gewehr mit offenem Verschluss ohne Magazin und gesichert im Gewehrrechen abzustellen
darf das Sturmgewehr erst in der Feuerstellung geladen werden. Es muss vor dem Verlassen der Feuerstellung entladen sein
sind sämtliche Manipulationen in der Feuerstellung mit der Waffe im Anschlag durchzuführen
nach dem Schiessen ist die Entladekontrolle durchzuführen.

Schützen, Funktionäre und Hilfspersonal müssen während den Schiessübungen ein Schalengehörschutzgerät tragen!