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Jedes Sturmgewehr ist als geladen zu betrachten, bis
sich der Benützer durch die Entladekontrolle vom Gegenteil überzeugt hat.
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Jeder Schütze ist für den Einsatz seines Sturmgewehrs
verantwortlich. Er stellt das Feuer sofort ein, wenn er eine Gefährdung von
Menschen und Tieren oder die Beschädigung von Material zu erkennen glaubt.
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Vor Schiessübungen muss die Laufkontrolle durchgeführt
werden.
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Am Ende jeder Schiessübung ist die Entladekontrolle
durchzuführen
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Beim Manipulieren darf sich niemand vor der Waffe
aufhalten
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Das Sturmgewehr darf nie unbewacht deponiert werden
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Zu Hause ist das Sturmgewehr in einem trockenen,
abschliessbaren Raum aufzubewahren. Die Waffe darf von aussen weder sichtbar
noch frei zugänglich sein. Aus Sicherheitsgründen ist der Verschluss
getrennt von der Waffe aufzubewahren.
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Schützen, Funktionäre und Hilfspersonal müssen während
den Schiessübungen ein Schalengehörschutzgerät tragen!
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