7. Allgemeine Sicherheitsvorschriften
 



 
Jedes Sturmgewehr ist als geladen zu betrachten, bis sich der Benützer durch die Entladekontrolle vom Gegenteil überzeugt hat.
 




 
Jeder Schütze ist für den Einsatz seines Sturmgewehrs verantwortlich. Er stellt das Feuer sofort ein, wenn er eine Gefährdung von Menschen und Tieren oder die Beschädigung von Material zu erkennen glaubt.
 

 
Vor Schiessübungen muss die Laufkontrolle durchgeführt werden.
 

 
Am Ende jeder Schiessübung ist die Entladekontrolle durchzuführen
 

 
Beim Manipulieren darf sich niemand vor der Waffe aufhalten
 

 
Das Sturmgewehr darf nie unbewacht deponiert werden
 




 
Zu Hause ist das Sturmgewehr in einem trockenen, abschliessbaren Raum aufzubewahren. Die Waffe darf von aussen weder sichtbar noch frei zugänglich sein. Aus Sicherheitsgründen ist der Verschluss getrennt von der Waffe aufzubewahren.
 


 
Schützen, Funktionäre und Hilfspersonal müssen während den Schiessübungen ein Schalengehörschutzgerät tragen!