Schiesswesen
 

Schiesswesen ausser Dienst

Schiessen richtig gelernt? Hier die Theorie.

 

Wer ist schiesspflichtig?

 

Wie lange dauert die Schiesspflicht?

 

Wo erfülle ich die obligatorische Bundesübung? - Terminabfrage

 

Was nehme ich zur Erfüllung der
Schiesspflicht mit?

 

Wann beginnt oder endet die Schiesssaison?

 

Welche Bedingungen muss ich als
Schütze erfüllen?

 

Was passiert, wenn ich nicht an das "Obligatorische" gehe?

 

Nachschiesskurse

 

 

 

 

   


Wer ist schiesspflichtig ?

Inhaltsverzeichnis

Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind.
Subalternoffiziere (Lt, Oblt), die Truppengattungen oder Dienstzweigen angehören, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind.
Während der Dauer ihrer Militärdienstpflicht müssen oben genannte AdA jährlich die Schiesspflicht bestehen. Subalternoffiziere können dabei wählen, ob sie die obligatorische Bundesübung mit dem Sturmgewehr (300m) oder mit der Pistole (25m) absolvieren.




Wie lange dauert die Schiesspflicht ?

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2006 sind schiesspflichtig:

AdA, welche 2005 die RS absolviert haben, bis Jahrgang 1972.

Armeeangehörige, welche 2006 aus der Armee entlassen werden, sind NICHT mehr schiesspflichtig.

Entlassungen 2006: 1972, sowie 1973-1976, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist. 




Wo erfülle ich die obligatorische Bundesübung ?

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In einem anerkannten Schiessverein oder im Nachschiesskurs. Die Termine für die Nachschiesskurse finden Sie unter der Rubrik "Nachschiesskurse" (nur 300 m).

Termine der obligatorischen Bundesübungen




Was nehme ich zur Erfüllung der Schiesspflicht mit ?

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Dienstbüchlein, Schiessbüchlein oder Militärischer Leistungsausweis, schriftliche Aufforderung der Untergruppe Ausbildungsführung, Sektion ausserdienstliche Ausbildung und Militärsport (SAAM) Bern, persönliche Waffe (Sturmgewehr oder Pistole) und Gehörschutz.




Wann beginnt oder endet die Schiesssaison ?

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Die obligatorischen Bundesübungen werden durch die Schiessvereine während der ordentlichen Schiessperiode von April bis spätestens 31. August durchgeführt. Der eintägige Nachschiesskurs findet im November (nach Bezirk aufgeteilt) statt.




Welche Bedingungen muss ich als Schütze erfüllen ?

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Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn der Schiesspflichtige die vorgeschriebene Anzahl Patronen mit seiner persönlichen Waffe gezielt verschossen hat.

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn der Schütze mit dem Sturmgewehr mindestens 42 Punkte bzw. mit der Pistole mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als drei Nullen geschossen hat.

Schiesspflichtige, welche nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition im gleichen Verein am gleichen oder an einem andern Schiesstag, höchstens zweimal wiederholen.

Schiesspflichtige, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, gelten als verblieben und werden zu gegebener Zeit mit einem Marschbefehl in einen eintägigen Ausbildungskurs (Verbliebenenkurs) aufgeboten..




Was passiert, wenn ich nicht an das "Obligatorische" gehe ?

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Das Versäumnis wird durch uns geahndet. Dabei unterscheiden wir zwischen einer disziplinarischen Bestrafung (Geldbusse / scharfer Arrest) oder einem militärgerichtlichen Verfahren.




Nachschiesskurse (nur 300 m)

Inhaltsverzeichnis

Im Kanton wohnhafte Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss bis 31. August in einem Schiessverein geschossen haben, müssen zur Erfüllung der Schiesspflicht den Nachschiesskurs in Zivilkleidung bestehen.
Teilnehmer des Nachschiesskurses erhalten kein persönliches Aufgebot und weder Sold noch andere Entschädigungen. Die Bestimmungen der Erwerbsersatzordnung finden keine Anwendung.

Aufgebot: Das öffentlich angeschlagene Plakat gilt als Aufgebot.
Verschiebungen werden nur ausnahmsweise bewilligt. Begründete Gesuche sind mit dem Dienstbüchlein bis spätestens 15. Oktober einzureichen an das Kreiskommando.

Zuständiges Kreiskommando
Kreiskommando Schlieren
Uitikonerstrasse 9
8952 Schlieren
Telefon: 01 755 40 50
Telefax: 01 730 49 74
e-mail: kks@amz.zh.ch

 

Ausrüstung
Die Teilnehmer der Nachschiesskurse haben mit dem persönlichen Stgw, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Dienst-/Schiessbüchlein bzw. Leistungsausweis, Erkennungsmarke, Taschenmesser und warmer, zweckmässiger Zivilkleidung einzurücken. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Sektionschef oder an das Kreiskommando St. Gallen. 

 

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